staatenlose

  • 1Staatenlose — sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung. Staatenlos kann man durch …

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  • 2Staatenlose — Staa|ten|lo|se, die/eine Staatenlose; der/einer Staatenlosen, die Staatenlosen/zwei Staatenlose: weibliche Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt. * * * Staatenlose,   Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Da die… …

    Universal-Lexikon

  • 3Staatenlose — Staa|ten|lo|se, der und die; n, n …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 4Reiseausweis für Staatenlose — Vorder und Rückseite Innenseiten 2 und 3 …

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  • 5Staatenlos — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …

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  • 6Staatenloser — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …

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  • 7Staatenlosigkeit — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …

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  • 8Staatenlosenpass — Vorder und Rückseite Innenseiten 2 und 3 Der Reiseausweis für Staatenlose ist ein Passersatz, der an einen Staatenlosen im Sinne des Artikels 1 des …

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  • 9Doppelbürger — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …

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  • 10Doppelstaatsbürgerschaft — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …

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