sonntagsruhe
1Sonntagsruhe [1] — Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben ist nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen in mehr oder minder weitgehendem Umfang in der Mehrzahl der Kulturstaaten eingeführt. I. Nach angestrengter Wochenarbeit gebührt auch dem in gewerblichen …
2Sonntagsruhe [2] — Sonntagsruhe. In Deutschland ist durch eine Verordnung der Reichsregierung vom 5. Februar 1919, Reichsgesetzbl. S. 176, grundsätzlich die völlige Sonntagsruhe für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe eingeführt. Das gilt auch… …
3Sonntagsruhe — Sonntagsruhe. Die Beschäftigung von Arbeitern namentlich im Gewerbe , Handels und Verkehrswesen an Sonn und Feiertagen ist größer, als man gewöhnlich glaubt; so hat eine in der Frage der Sonntagsarbeit im Deutschen Reiche veranstaltete Enquete… …
4Sonntagsruhe — (Lord s day rest; repos du dimanche; riposo domenicale). Die Unterbrechung der Arbeit am Sonntag entspringt dem kirchlichen Gebot der Sonntagsfeier und dem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung. Die S. hat sich je nach dem Verhältnis zwischen Kirche… …
5Sonntagsruhe — Sonntagsruhe, s. Sonntagsarbeit …
6Sonntagsruhe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am arbeitsfreien Sonntag. Inhaltsverzeichnis …
7Sonntagsruhe — Sọnn|tags|ru|he 〈f.; ; unz.〉 (vorgeschriebene) Arbeitsruhe am Sonntag * * * Sọnn|tags|ru|he, die: 1. durch die Arbeitsruhe am Sonntag bedingte Stille auf den Straßen: es herrscht S. 2. an Sonntagen eingehaltene [Arbeits]ruhe: jmds. S. stören;… …
8Sonntagsruhe — Sọnn|tags|ru|he …
9Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …
10Arbeiterschutz — (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro). I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f)… …