sicherungskauf

  • 1Sicherungskauf — Sicherungskauf, ein Rechtsgeschäft, das darin besteht, daß der A dem B bewegliche Sachen um einen gewissen Kaufpreis verkauft und hierfür auch den Kaufpreis erhält, der B aber dem A diese Sachen leih oder mietweise überläßt und ihm auch für eine… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Sicherungsübereignung — Sicherungsübereignung, Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zum Zwecke der Sicherung. Die häufigste Form der S. ist der Sicherungskauf (s. d.) …

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