sicherungsabrede

  • 51Fiduziarität — ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer… …

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  • 52Kredithandel — ist im Kreditwesen der Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder spezifischen Unternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit… …

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  • 53Pfand (Recht) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das zwar im Eigentum einer ersten Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, aber sich im Besitz einer zweiten Person befindet, die Gläubiger ebendieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes …

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  • 54Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …

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  • 55Rückgewähranspruch — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …

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  • 56Sicherungseigentum — Die Sicherungsübereignung wird von Kreditinstituten als Instrument der Kreditsicherung genutzt und ist der praktisch wichtigste Fall der Übereignung nach §§ 929, 930 BGB. Unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat sie die Bedeutung eines… …

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  • 57Sicherungsgeber — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …

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  • 58Sicherungsnehmer — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …

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  • 59Sicherungsvereinbarung — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …

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  • 60Sicherungsübereignung — Die Sicherungsübereignung wird von Kreditinstituten als Instrument der Kreditsicherung genutzt und ist der praktisch wichtigste Fall der Übereignung nach § 929, § 930 BGB. Unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat sie die Bedeutung… …

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