sich zugänglich machen
1zugänglich — erhältlich; verfügbar; durchdringbar; durchlässig; permeabel; durchgängig; porös; zugreifbar; ansprechbar; erreichbar; begehbar; …
2zugänglich — zu̲·gäng·lich Adj; nicht adv; zugänglich (für jemanden / etwas) 1 so, dass man dahin gehen (und es betreten, benützen, anschauen o.Ä.) kann: etwas der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen 2 bereit, sich für Menschen oder Dinge zu… …
3Spione unter sich — Filmdaten Deutscher Titel Spione unter sich Originaltitel The Dirty Game P …
4Naturwissenschaft und Technik: Ein neues Weltbild setzt sich durch — Vom Mittelalter zur Renaissance Gelegentlich wird noch heute das Mittelalter als »dunkle Zeit«, als Zeit des Niedergangs und des Tiefstands der Wissenschaften geschildert. Im Umgangssprachlichen tritt »mittelalterlich« nahezu synonym mit… …
5erschließen — urbar machen; begehbar machen; kultivieren; kolonisieren; besiedeln; zugänglich machen; nutzbar machen; bevölkern * * * er|schlie|ßen [ɛɐ̯ ʃli:sn̩], erschloss, erschlossen <tr.; hat: a) z …
6eröffnen — einleiten; anfangen; herbeiführen; einführen; lancieren; offenstehen; bieten * * * er|öff|nen [ɛɐ̯ |œfnən], eröffnete, eröffnet: 1. <tr.; hat a) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen …
7Patent — Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen… …
8Patentanmeldung — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …
9Patente — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …
10Patentieren — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …