sich nicht so recht wohl
41Antikes Griechisches Recht — Als griechisches Recht der Antike wird nicht eine bestimmte einheitliche Rechtsordnung bezeichnet, denn das Recht war von Polis (griechisch πόλις) zu Polis verschieden. Es handelt sich vielmehr um eine Sammelbezeichnung für eine regional und …
42Altes Römisches Recht — Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter… …
43Antikes Römisches Recht — Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter… …
44Römisches Recht — Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter… …
45Bericht über den Deutschlandbesuch des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung — Am 21. März 2007 legte UN Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, seinen Deutschlandbericht vor. Muñoz bereiste im Frühjahr 2006 zehn Tage lang die Bundesrepublik Deutschland. Der vorläufige Bericht des UN… …
46Kolonat (Recht) — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …
47Störe meine Kreise nicht! — My Inhaltsverzeichnis 1 Μαιευτική τέχνη …
48Rezeption (Recht) — Unter Rezeption wird in der Rechtswissenschaft die ganze oder teilweise Auf , An oder Übernahme von Rechtsvorschriften und/oder Rechtsvorstellungen (zum Beispiel von Werten) aus einer anderen Rechtsgemeinschaft verstanden. Inhaltsverzeichnis 1… …
49Bildnis (Recht) — Rechte an Bildnissen oder Porträts betreffen das Urheberrecht an Porträts oder Bildnissen, wie es in Deutschland in § 60 UrhG geregelt ist. Grundsätzlich dürfen Personenbilder nur dann genutzt werden, wenn der Urheber des Bildnisses oder… …
50Ein echter Wiener geht nicht unter — Seriendaten Deutscher Titel Ein echter Wiener geht nicht unter Produktionsland Osterreich …