sich gegen die folgen der gesetzlichen haftpflicht versichern

  • 1Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 2Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Unfallversicherung — (hierzu Beilage: »Unfallversicherung in Deutschland und den wichtigsten übrigen Ländern«), die Versicherung gegen die wirtschaftlich nachteiligen Folgen von Unfällen. Unfall ist ein Ereignis, das infolge einer plötzlichen, vom Betroffenen nicht… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 4Arbeiterversicherung — (workmen insurance; assurance ouvrière; assicurazione per operai). Unter A. im weiteren Sinne versteht man die – sei es auf Grund freier Vereinbarung, sei es auf Grund gesetzlichen Zwanges – organisierten Einrichtungen, deren Zweck es ist, den… …

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  • 5Versicherungsvertrag (Deutschland) — Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, also die Gewährung von Versicherungsschutz gegen Entgelt (Prämie), zum Gegenstand hat. Bei den den Vertrag schließenden Parteien unterscheidet man daher zwischen dem… …

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