seefrachtvertrag

  • 11Bill of Lading — Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 1.1 Konnossement als Quittung 1.1.1 Übernahmekonnossement (Received for shipment B/L) 1.1.2 …

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  • 12Empfänger (Schifffahrt) — Der Empfänger ist der Begünstigte aus dem Seefrachtvertrag. Im Englischen heißt der Empfänger Receiver bzw. Consignee. Der Empfänger kann durch Vorlage des Konnossements die Herausgabe der Güter vom Verfrachter verlangen. Er hat einen… …

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  • 13Fautfracht — Die Fautfracht (auch Fehlfracht) ist im Frachtrecht/ Transportrecht, eine Entschädigung bzw. ein Reuegeld des Auftraggebers (im innerdeutschen Frachtrecht: Absender; im Seehandelsrecht: Befrachter) an den Frachtführer (im Seehandelsrecht:… …

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  • 14Haverei — Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie. Die Haverei ist von Bedeutung vor allem für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der… …

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  • 15Konnossement — Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Französisches Konnossement (Blancoformular) Inhaltsverzeichnis 1 …

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  • 16Korrespondentreeder — Der Korrespondentreeder ist der von den Gesellschaftern einer Partenreederei durch Mehrheitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines Mitreeders) oder durch Einstimmigkeitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines externen Dritten) bestimmte Vertreter… …

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  • 17Partenreederei — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich… …

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  • 18Reederei — Eine Reederei ist ein Transport und Schifffahrtsunternehmen im Bereich der See und Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Reeder 2 Abgrenzung zur Partenreederei 3 Abgrenzung zur Linienreederei …

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  • 19Seehandelsrecht — Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch (§§ 476 905) des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das allgemeine Handelsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werden dabei nicht vollständig verdrängt, sondern gelten subsidiär. Das heißt: Eine… …

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  • 20Verfrachter — Als Verfrachter wird im deutschen Seehandelsrecht derjenige bezeichnet, der den Transport über See durchführt. Er ist der Frachtführer in der Seeschifffahrt. Der Verfrachter ist Vertragspartner des Befrachters; er schuldet den Beförderungserfolg …

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