schuld austilgen

  • 1Tilgen — Tilgen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, vernichten, des Daseyns berauben, verwüsten, zerstören; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung, in welcher vertilgen noch in einigen Fällen üblich ist. S. auch Austilgen. Eine Feuersbrunst… …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 2tilgen — kündigen; ausgleichen; annullieren; stornieren; terminieren; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen; beseitigen; …

    Universal-Lexikon