schuldübernahme
1Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… …
2Schuldübernahme — ↑Expromission, ↑Interzession …
3Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… …
4Schuldübernahme — Die Schuldübernahme ist im deutschen (§§ 414 ff. des BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB) Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die… …
5Schuldübernahme — 1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen ⇡ Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als ⇡ Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine ⇡ befreiende Schuldübernahme …
6Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me …
7befreiende Schuldübernahme — ⇡ Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird. Anders: ⇡ Schuldmitübernahme …
8privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme …
9kumulative Schuldübernahme — ⇡ Schuldmitübernahme …
10Schuldmitübernahme — Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen… …