schuldübernahme

  • 111Veräußerung — I. Allgemein:Unmittelbar rechtsändernde rechtsgeschäftliche Übertragung von Gegenständen, im Gegensatz zu dem nur eine Verpflichtung zur V. begründenden schuldrechtlichen Geschäft, z.B. dem Kaufvertrag (⇡ Abstraktionsprinzip): (1) Sachen werden… …

    Lexikon der Economics

  • 112Expromission — Ex|pro|mis|si|on die; , en <zu lat. expromissus, Part. Perf. von expromittere, vgl. ↑expromittieren, u. 1↑...ion> den ursprünglichen Schuldner befreiende Schuldübernahme durch einen Dritten (Rechtsw.) …

    Das große Fremdwörterbuch

  • 113Interzession — In|ter|zes|si|on, die; , en <lateinisch> (Rechtssprache Schuldübernahme) …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 114handeln, sich — sich handeln V. (Oberstufe) etw. Bestimmtes sein, um jmdn. oder etw. gehen Synonyme: ankommen auf, sich drehen um, zu tun haben mit Beispiele: Es handelt sich darum, dass die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufgehoben wird …

    Extremes Deutsch