schonfrist

  • 1Schonfrist — Schonfrist,die:⇨Aufschub(2) …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 2Schonfrist — Schon|frist 〈f. 20〉 Zeitraum, in dem eine angedrohte Maßnahme noch nicht durchgeführt wird ● noch Schonfrist haben; eine Schonfrist von einem Jahr * * * Schon|frist, die: Zeitraum, der jmdm. noch gegeben ist, bis etw. für ihn Unangenehmes o. Ä.… …

    Universal-Lexikon

  • 3Schonfrist — ⇡ Säumniszuschlag …

    Lexikon der Economics

  • 4Schonfrist — Schon|frist …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 5Kündigung von Mietverträgen — Bei der Kündigung von Mietverträgen nach deutschem Mietrecht ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen Kündigung, einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist und einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.… …

    Deutsch Wikipedia

  • 6Säumniszuschlag — Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall der verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Bei Gebühren sehen die Verwaltungsverfahrensgesetze oft eine Billigkeitsregelung vor, also die… …

    Deutsch Wikipedia

  • 7Einziehungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Pfändungs- und Einziehungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… …

    Deutsch Wikipedia

  • 9Pfändungsverfügung — Die Pfändungs und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs oder Steuerrechts. Die Pfändungs und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst… …

    Deutsch Wikipedia

  • 10Säumniszuschlag — 1. Begriff: Zuschläge auf Steuern, wenn die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird (§ 240 AO). S. ist eine ⇡ steuerliche Nebenleistung. 2. Die wirksame Zahlung gilt als entrichtet: (1) Bei Übergabe oder Übersendung von… …

    Lexikon der Economics