schiffsmannschaft

  • 101Peilapparate — Peilapparate, Vorrichtungen zur Aufnahme des Strombettes für Schiffahrts und Strombauzwecke, bestehen in der Hauptsache aus einer an einem Schiff hängenden, auf dem Grunde schleppenden Stange (Peilstange), die dem Beobachter unmittelbar oder… …

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  • 102Schiffer — (Schiffsführer, Schiffskapitän, engl. Master, franz. Capitaine), der zum Erwerbe durch die Schiffahrt bestimmte Führer eines Seeschiffes. Für das Deutsche Reich sind die Rechte und Pflichten des Schiffers durch das Handelsgesetzbuch, durch die… …

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  • 103Schiffsbesatzung — Schiffsbesatzung, s. Schiffsmannschaft …

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  • 104Schiffsoffizier — Schiffsoffizier, s. Schiffsmannschaft …

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  • 105Schiffsvolk — (Leute vor dem Mast), alte und poetische Bezeichnung für die Schiffsmannschaft …

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  • 106Seeleute — Seeleute, soviel wie Schiffsbesatzung, also Schiffer, Schiffsmannschaft und alle übrigen auf dem Schiff angestellten Personen …

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  • 107Seemannsamt — Seemannsamt, staatliche Behörde zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Schiffsmannschaft. Nach der deutschen Seemannsordnung sind im Ausland die Reichskonsulate, im Inland die Musterungsbehörden der Bundesstaaten Seemannsämter. Ihnen steht die… …

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  • 108Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …

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  • 109Skorbūt — (Scharbock), Ernährungsstörung des Organismus, die von krankhafter Blutmischung abhängt und sich in Blutungen verschiedener Gewebe, namentlich des Zahnfleisches, äußert. S. entwickelt sich am häufigsten auf langen Seereisen (Seeskorbut), auf… …

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  • 110Verklarung — (Seeprotest), die amtliche Feststellung der Aussage des Schiffers und der Schiffsmannschaft über einen Unfall, den das Schiff oder dessen Ladung auf der Seereise erlitten hat (Handelsgesetzbuch, § 522 ff.; Gesetz über freiwillige Gerichtsbarkeit …

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