schadenversicherung

  • 51Vermögensversicherung — Ver|mö|gens|ver|si|che|rung, die: bes. Haftpflicht , Kredit , Rechtsschutz u. Rückversicherung umfassender Teil der Schadenversicherung …

    Universal-Lexikon

  • 52unbegrenzte (reine) Interessenversicherung — Form der Schadenversicherung, bei der die Entschädigung immer dem ⇡ Schaden entspricht, eine ⇡ Versicherungssumme also nicht vereinbart wird. Anwendung überwiegend in Versicherungszweigen mit überschaubaren Schadenpotenzialen. Beispiele: ⇡… …

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  • 53Übergang der Ersatzansprüche — in der Schadenversicherung Übergang der Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen schädigenden Dritten kraft Gesetzes auf den Versicherer, da die Ersatzleistung nicht zur Bereicherung (⇡ Bereicherungsverbot) führen soll. Der… …

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  • 54Bereicherungsverbot — Grundsatz in der ⇡ Schadenversicherung, nach dem gemäß § 55 VVG die Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden. Anders, wenn ⇡ gleitende Neuwertversicherung oder eine ⇡ Taxe vereinbart ist …

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  • 55Schaden — durch einen schädigenden Umstand entstehende materielle (seltener ideelle) Nachteile. I. Bürgerliches Recht:Differenz zwischen dem Vermögensstand vor und nach dem Schadenereignis, abgestellt auf den Zeitwert (Abzug „neu für alt“). II.… …

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  • 56Speditionsversicherung (SpV) — Referenzmodell der zwischen den Spitzenverbänden der Spediteure und der verladenden Wirtschaft ausgehandelten und nach den Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie nach aktuellem Transportrecht abzuschließenden… …

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  • 57Summenversicherung — Sammelbezeichnung für die Versicherungszweige, in denen im Versicherungsfall eine im Voraus vereinbarte Summe ausgezahlt wird, z.B. Lebensversicherung, Krankentagegeldversicherung. Es gilt das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung. Gegensatz: ⇡… …

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  • 58Versicherungsfall — Ereignis, mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers bzw. des Versicherungsträgers ausgelöst wird. V. ist die Realisierung der versicherten Gefahr. Welche Gefahren versichert sind, bestimmt sich aus den Versicherungsbedingungen. 1 …

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  • 59Versicherungssumme — Betrag der Geldleistung, die der Versicherer vertragsgemäß im ⇡ Versicherungsfall als Versicherungsleistung (höchstens) zu zahlen hat. 1. In der ⇡ Summenversicherung ist die V. die vereinbarte Versicherungsleistung. 2. In der ⇡… …

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