reuvertrag
1Reuvertrag — Reuvertrag, s. Reubuße …
2Reuvertrag — (Pactum displicentiae), die einem Vertrag beigefügte Verabredung, daß es einem oder beiden Vertragschließenden freistehen solle, nach Belieben wieder zurückzutreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt in den § 346–361 nur das vertragsmäßige… …
3Reuvertrag — Reuvertrag, beim Kauf Reukauf, Nebenvertrag, vermöge dessen sich einer der Kontrahenten ausbedingt (gewöhnlich gegen Erstattung einer bestimmten Summe, Reugeld) von dem Hauptvertrag wieder abgehen zu dürfen …
4Reuvertrag — Reuvertrag, s. Reukauf …
5Reuvertrag — Reu|ver|trag, der: vgl. ↑Reukauf …
6Reuvertrag — Vertrag, bei dem sich der eine Teil das Recht des Rücktritts gegen Zahlung eines Reugeldes (⇡ Prämie) vorbehält. Vgl. auch ⇡ Prämiengeschäft …
7Reubuße — (Arrha poenitentialis), eine Buße, welche der eine Contrahent zu zahlen hat, wenn er von dem bereits völlig abgeschlossenen Vertrage wiederum einseitig zurücktritt. Der Regel nach muß diese Befugniß zum Rücktritt (Reukauf, Jus poenitendi) dem… …
8Displiciren — (v. lat.), mißfallen; daher Displicenz, Mißfälligkeit; Displicentiae pactum, der Reuvertrag …
9Bedingung — Bedingung, im allgemeinen dasjenige, von dem etwas andres abhängig ist; es gibt deshalb so viele Arten von Bedingungen als Arten der Abhängigkeit (s. d.). In den meisten Fällen ist nun aber das Bedingte nicht nur von einem, sondern von mehreren… …
10Rücktritt vom Vertrag — Rücktritt vom Vertrag, s. Reuvertrag …
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