retourspesen

  • 1Nothadresse — Nothadresse, eine besondere Unterschrift unter den Wechseln, wodurch dieselben noch an ein anderes Haus angewiesen werden, welches sie im Nothfall auszahlt, wenn dasjenige Haus sie nicht honorirt, an welche sie eigentlich adressirt sind. Man thut …

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  • 2Retour — (fr.), 1) Rückkehr, Rückreise; 2) zurück. Daher Retourfracht, Rückfracht. Retourhandel, wenn ein Kaufmann für empfangene Waaren statt der Zahlung andere Waaren (Retourwaaren) sendet. Retourrechnung, die Rechnung über die bei Nichtannahme od.… …

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