rechtspflege
1Rechtspflege — (Justiz), die Handhabung des Rechtes od. die Thätigkeit der öffentlichen Behörden, insbesondere der Gerichte, welche auf die Erhaltung der Herrschaft der Gesetze u. des Rechtes gegen Willkür u. Eigenmacht, demnach vorzüglich auf Erörterung u.… …
2Rechtspflege — (Justiz), die Tätigkeit der gerichtlichen Behörden zur Verwirklichung eines bestrittenen oder gestörten Rechtes (s. Gericht). Das Verfahren, durch das eine Rechtssache der richterlichen Entscheidung zugeführt wird, heißt Prozeß. Aus der… …
3Rechtspflege — Rechtspflege, s. Gerichtsbarkeit …
4Rechtspflege — Rechtspflege, Sorge u. Handhabung des Rechtes durch die Organisation der Gerichte u. des Gerichtsverfahrens. Die R. bedarf vor allem der Unabhängigkeit von allem Regierungseinfluß (Cabinetsjustiz). Eine politisch unabhängige, kräftige, kurze und… …
5Rechtspflege — Rechtspflege,die:⇨Rechtsprechung …
6Rechtspflege — ↑Justiz …
7Rechtspflege — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe… …
8Rechtspflege der Bundeswehr — Organisationsbereiche im Geschäftsbereich des BMVg Die Rechtspflege der Bundeswehr (RPflegeBw) ist neben den Streitkräften, dem Rüstungsbereich, der Territorialen Wehrverwaltung und der Militärseelsorge ein e …
9Rechtspflege, die — Die Rêchtspflêge, plur. inus. die Pflege, d.i. Handhabung, des Rechtes, oder der Gesetze; die Justiz Pflege …
10Rechtspflege — Rechtsprechung; Judikatur; Jurisdiktion * * * Rẹchts|pfle|ge 〈f. 19; unz.〉 Anwendung der Gesetze, Ausübung der Gerichtsbarkeit durch staatl. Organe * * * Rẹchts|pfle|ge, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Anwendung u. Durchsetzung des geltenden… …