rechtskräftig
1rechtskräftig — Adj. (Mittelstufe) gerichtlich nicht mehr anfechtbar Beispiel: Das Urteil in diesem Fall ist rechtskräftig. Kollokation: jmdn. rechtskräftig verurteilen …
2Rechtskräftig — Rêchtskräftig, er, ste, adj. et adv. die Kraft eines Gesetzes, und in weiterer Bedeutung eines Rechtes habend. Rechtskräftig werden. Ein rechtskräftiges Urtheil, welches die verbindliche Kraft eines Gesetzes für die Parteyen hat. Auch das… …
3rechtskräftig — ↑ Kraft …
4Rechtskräftig — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss oder einer (verwaltungs )behördlichen Entscheidung (zum Beispiel einem Bescheid) ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen… …
5rechtskräftig — ↑ rechtsgültig. * * * rechtskräftig:1.⇨rechtsgültig–2.⇨rechtlich(1) …
6rechtskräftig — rẹchts·kräf·tig Adj; durch ein Gericht endgültig entschieden <ein Urteil; jemanden rechtskräftig verurteilen> || hierzu Rẹchts·kräf·tig·keit die; nur Sg …
7rechtskräftig — komplett; valide; perfekt; gültig * * * rẹchts|kräf|tig 〈Adj.〉 nicht mehr anfechtbar, endgültig ● rechtskräftige gerichtliche Entscheidung * * * rẹchts|kräf|tig <Adj.> (Rechtsspr.): Rechtskraft habend: eine e Entscheidung; das Urteil ist… …
8rechtskräftig — rẹchts|kräf|tig …
9rkr. — rechtskräftig EN valid, legally binding; final, non appealable (judgment) …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
10Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» — Die Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie kam zusammen mit einem direkten Gegenentwurf am 28. November 2010 zur… …