rechnung ausgleichen

  • 11ins Reine bringen — ausgleichen; wiedergutmachen; ausbügeln (umgangssprachlich); begleichen (Rechnung); wettmachen; aus dem Weg räumen …

    Universal-Lexikon

  • 12aus dem Weg räumen — ausgleichen; wiedergutmachen; ausbügeln (umgangssprachlich); begleichen (Rechnung); ins Reine bringen; wettmachen …

    Universal-Lexikon

  • 13verrechnen — anrechnen; aufrechnen; miteinander ausgleichen; falsch rechnen * * * ver|rech|nen [fɛɐ̯ rɛçnən]: 1. <tr.; hat Forderungen, die auf zwei Seiten bestehen, miteinander ausgleichen; bei einer Abrechnung berücksichtigen, in die Rechnung einbeziehen …

    Universal-Lexikon

  • 14saldieren — sal|die|ren 〈V.; Wirtsch.〉 1. den Saldo ermitteln von, ausgleichen; ein Konto, eine Rechnung saldieren 2. eine Rechnung saldieren 〈österr.〉 die Bezahlung einer Rechnung bestätigen [Etym.: <ital. saldare »(Rechnung) abschließen, ausgleichen«;… …

    Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • 15Buchführung — (book keeping; comptabilité; contabilità). Inhalt: A. Allgemeines: 1. Organisation des Buchungswesens, 2. Die Buchführungssysteme, a) Die kameralistische Buchführung, b) Die kaufmännische doppelte Buchführung, c) Die konstante Buchführung; B. Die …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 16Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 17Oberbau — (permanent way; superstructure; armamento). Einteilung: A. Die Schienen. I. Baustoff, Herstellung, Behandlung. II. Gestalt der Schienen. III. Schienenlänge. IV. Verteilung der Schwellen. – B. Die Unterlagen und die Befestigung der Schienen. I.… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 18Abrechnung — (account; décompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau , Betriebs oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 19glattstellen — glạtt||stel|len 〈V. tr.; hat; Kaufmannsspr.〉 ausgleichen, erledigen, bezahlen ● eine Rechnung glattstellen * * * glạtt|stel|len <sw. V.; hat: 1. (Kaufmannsspr., Bankw.) (bei einem Konto o. Ä.) die Soll u. Habenseite auf den gleichen Stand… …

    Universal-Lexikon

  • 20Saldieren — (ital.), eine Rechnung abschließen, auch dieselbe ausgleichen, bezahlen. Der Rest, der bei Abschluß einer Rechnung auf Seite des Soll oder Haben verbleibt, ist der Saldo (auch Bilanz); ihn ausmitteln nennt man den Saldo ziehen. Ist der Rest… …

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