raubabsicht

  • 1Erpresserischer Menschenraub — Der erpresserische Menschenraub ist nach deutschem Strafrecht gem. § 239a Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen, bei dem der Täter einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um dessen Wohl oder die Sorge… …

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