rammgewerbe
1Rammgewerbe — (Einrammen von Pfählen im Wasserbau); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Anlage B der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe geführt …
2Großer Befähigungsnachweis — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte. Unter dem Großen Befähigungsnachweis versteht man die gesetzliche Regelung in Deutschland, Österreich (bis 1999) und Luxemburg, die es …
3Meisterpflicht — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte. Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer …
4Bau- und Ausbaugewerbe — diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton und Stahlbetonbauer, Feuerungs und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme ,… …