rückversicherungsnehmer

  • 1Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon