rückkehrhilfe

  • 1Rückkehrhilfe — Rụ̈ck|kehr|hil|fe, die (Amtsspr.): finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln an im Inland lebende Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren wollen: als Anreiz, das Land zu verlassen, werden n gewährt. * * * Rückkehrhilfe,   Bezeichnung für… …

    Universal-Lexikon

  • 2Rückkehrhilfe — Rụ̈ck|kehr|hil|fe (finanzielle Zuwendung für ausländische Arbeitnehmer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren) …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 3Rückkehrhilfegesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern Kurztitel: Rückkehrhilfegesetz Abkürzung: RückHG Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich …

    Deutsch Wikipedia

  • 4Armutsflüchtling — Ạr|muts|flücht|ling, der (Soziol.): Wirtschaftsflüchtling. * * * Ạr|muts|flücht|ling, der (Soziol.): Wirtschaftsflüchtling: Bonn favorisiert Rückkehrhilfe en soll mit EG Aktion vor Ort geholfen werden (RNZ 26. 9. 90, 1) …

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  • 5Rückkehrprämie — Rụ̈ck|kehr|prä|mie (so viel wie Rückkehrhilfe) …

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