rückkauf von versicherungen
1Rückkauf von Versicherungen — vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung durch den Versicherungsnehmer. Diesem steht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Garantiewert zu (Rückkaufswert, Rückvergütung); vgl …
2Rückkauf (Lebensversicherung) — Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn kauft der Versicherer die Ansprüche… …
3Mannheimer Versicherungen — Rechtsform Aktiengesellschaft ISIN DE0008428004 …
4Rückkaufswert — ⇡ Rückkauf von Versicherungen …
5Lebensversicherung — I. Charakterisierung:1. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Ausnahmen: ⇡ Berufsunfähigkeitsversicherung, ⇡ Berufsunfähigkeits… …
6Kündigung — I. Allgemein:Ein empfangsbedürftiges ⇡ einseitiges Rechtsgeschäft, durch das die Beendigung eines Rechtsverhältnisses, meist nach Ablauf einer Frist (⇡ Kündigungsfristen), herbeigeführt werden soll. Die i.d.R. nur aus wichtigem Grund zulässige ⇡… …
7Rückvergütung — I. Genossenschaften:Typische Form der Überschussverteilung an die Genossenschaftsmitglieder auf der Basis der Mitgliederumsätze mit dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb. R. ist keine Gewinnausschüttung, sondern eine im Geschäftsverkehr mit… …
8Vorauszahlung — I. Versicherungswesen:1. Begriff: V. ist teilweise Leistung der Versicherungssumme vor Eintritt des Versicherungsfalls in der ⇡ Lebensversicherung. Rückzahlung der V. an den Versicherer ist jederzeit möglich. Zu unterscheiden von der Gewährung… …
9Deckungskapital — in der Lebensversicherung der Teil der ⇡ Deckungsrückstellung, der auf den einzelnen Vertrag entfällt. Das D. bestimmt üblicherweise die Höhe des Rückkaufswertes (⇡ Rückkauf von Versicherungen). Durch § 77 VAG besonderer Schutz des D., selbst für …
10Prämienstundung — 1. P. bei Lebensversicherungen: Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers i.Allg. möglich, wenn ein Rückkaufswert (⇡ Rückkauf von Versicherungen) vorhanden ist, und zwar so lange, wie der Rückkaufswert für die Deckung der… …