privatrechtlich
1privatrechtlich — pri|vat|recht|lich <Adj.>: das Privatrecht betreffend: eine p. organisierte GmbH. * * * pri|vat|recht|lich <Adj.> (Rechtsspr.): das Privatrecht betreffend …
2privatrechtlich — pri|vat|recht|lich …
3Zweistufentheorie — Die Zweistufentheorie wurde von Hans Peter Ipsen entwickelt und dient zur Feststellung der Rechtsnatur des Verwaltungshandelns bei solchen Tätigkeiten, die gemischt öffentlich rechtlich privatrechtlich erfolgen können. Hierzu gehört z. B. die… …
4Zwei-Stufen-Theorie — Die Zweistufentheorie wurde von Hans Peter Ipsen entwickelt und dient zur Feststellung der Rechtsnatur des Verwaltungshandelns bei solchen Tätigkeiten, die gemischt öffentlich rechtlich privatrechtlich erfolgen können. Hierzu gehört z. B. die… …
5Zweistufenlehre — Die Zweistufentheorie wurde von Hans Peter Ipsen entwickelt und dient zur Feststellung der Rechtsnatur des Verwaltungshandelns bei solchen Tätigkeiten, die gemischt öffentlich rechtlich privatrechtlich erfolgen können. Hierzu gehört z. B. die… …
6Fiskalisch — Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus als eingedeutschte Schreibweise von Fiscus nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt. Synonym spricht man auch von der öffentlichen Hand. (Gegensatz: Staat in seiner Rolle als Hoheitsträger).… …
7Fiskalisches Handeln — Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus als eingedeutschte Schreibweise von Fiscus nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt. Synonym spricht man auch von der öffentlichen Hand. (Gegensatz: Staat in seiner Rolle als Hoheitsträger).… …
8Fiskus — Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus als eingedeutschte Schreibweise von Fiscus nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt. Synonym spricht man auch von der öffentlichen Hand. (Gegensatz: Staat in seiner Rolle als Hoheitsträger).… …
9Kulturbetrieb — Als Kulturbetrieb bezeichnet man einerseits eine einzelne Kultureinrichtung, in der Kultur in organisierter Form stattfindet (z. B. Theater, Museum), andererseits versteht man darunter auch die Gesamtheit der Organisationen und Institutionen …
10Ingerenzpflicht — ist im Kommunalrecht die Verpflichtung einer Gemeinde, auf ein in einer privatrechtlichen Organisationsform betriebenes öffentliches Unternehmen mit geeigneten Mitteln so einzuwirken, dass die Einhaltung der durch das öffentliche Recht bestimmten …