pflichtwidrige unterlassung

  • 1Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 2Culpa — (lat.), Schuld, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, in der Rechtssprache die schuldhafte Vernachlässigung pflichtmäßiger Sorgfalt. Das römische Recht unterschied je nach dem Grade dieser Nachlässigkeit: C. lata, grobes Verschulden, d. h. die… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 4Bestechung — Bestechlichkeit; Korruption; Korruptheit * * * Be|ste|chung [bə ʃtɛçʊŋ], die; , en: das Bestechen: er wurde wegen Bestechung bestraft. Syn.: ↑ Korruption (abwertend). Zus.: Beamtenbestechung. * * * Be|stẹ|chung 〈f. 20 …

    Universal-Lexikon

  • 5Betreuerhaftpflicht — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …

    Deutsch Wikipedia

  • 6Betreuerhaftung — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer …

    Deutsch Wikipedia

  • 7Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Rechtsverweigerung — Der Begriff Rechtsverweigerung bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Unterlassung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde, in einem vorgelegten Rechtsfall trotz Zuständigkeit zu entscheiden. Es handelt sich wie bei einer… …

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  • 9Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… …

    Lexikon der Economics