pfändung der früchte auf dem halm
1Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… …
2Bewegliche Sache — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …
3Bewegliches Gut — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …
4Fahrnis — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet… …
5Mobiliarsachen — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …
6Mobilie — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …
7Mobilien — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …