partikularakzept
1Partikulār — (lat.), was einen Teil (pars) betrifft; auch soviel wie für sich bestehend; daher Partikularakzept (Teilakzept), die nur zu einem Teil der Wechsel summe erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen; Partikularlegat, das Vermächtnis eines …