notverordnung
1Notverordnung — ist eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall. Historisch wird im ähnlichen Sinne auch von Reichsexekution gesprochen. Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung in der Weimarer Republik 1.1 Artikel 48 Weimarer Reichsverfassung 2 …
2Notverordnung — Notverordnung, s. Verordnung und Ausnahmegesetz …
3Notverordnung — Not|ver|ord|nung 〈f. 20〉 aufgrund bes. Vollmachten in der Weimarer Verfassung vom Reichspräsidenten ohne Zustimmung des Reichstags erlassene Verordnung * * * Not|ver|ord|nung, die (Verfassungsw.): zur Überwindung eines Notstands [von der… …
4Notverordnung — Not|ver|ord|nung …
5Artikel 48 — Notverordnung ist eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall. Historisch wird im ähnlichen Sinne auch von Reichsexekution gesprochen. Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht beziehen sich vor allem auf die… …
6Artikel 48 Weimarer Verfassung — Notverordnung ist eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall. Historisch wird im ähnlichen Sinne auch von Reichsexekution gesprochen. Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht beziehen sich vor allem auf die… …
7Notstandsparagraph — Notverordnung ist eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall. Historisch wird im ähnlichen Sinne auch von Reichsexekution gesprochen. Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht beziehen sich vor allem auf die… …
8Notverordnungen — Notverordnung ist eine gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall. Historisch wird im ähnlichen Sinne auch von Reichsexekution gesprochen. Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht beziehen sich vor allem auf die… …
9NotV — Notverordnung EN emergency decree …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
10NotVO — Notverordnung EN emergency decree …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen