nichtbefolgung

  • 101Österreichischer Bürgerkrieg — Soldaten des Bundesheeres vor der Staatsoper in Wien Als Österreichischer Bürgerkrieg oder Februarkämpfe 1934 werden bewaffnete Kämpfe bezeichnet, die sich zwischen dem 12. und 15. Februar 1934 ereigneten und zu mehreren Hundert Toten in vielen… …

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  • 102Papst [1] — Papst (v. gr. Πάππας, lat. Papa, der Vater), Bischof von Rom, wiefern er zugleich Primas der ganzen Katholischen Kirche ist. Nach dem Glauben der Römisch katholischen Kirche hatte schon Jesus den Petrus (s.d.) vor den übrigen Aposteln… …

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  • 103Rath [1] — Rath, 1) eine Versammlung von auserwählten Männern, worin ein Gegenstand überlegt u. über denselben entschieden wird; so R. der Amphiktyonen, die Gerusia in Sparta, die Bule in Athen, der Senat (s.d. a.) in Rom; der R. der Fünfhundert, in… …

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  • 104Schiedsrichter — (Arbiter), eine od. mehre Personen, welchen durch Vereinigung mehrer in einer Rechtsdifferenz befangener Personen die Befugniß übertragen wird, die Sache durch ihren Ausspruch zu entscheiden, so daß die Personen, welche die Vereinigung… …

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  • 105Ungehorsam — Ungehorsam, die Nichtbefolgung von Anordnungen u. Befehlen, insbesondere solchen, welche von der Obrigkeit ausgegangen sind u. welchen nachzukommen der Ungehorsame verpflichtet gewesen ist. Der U. bildet, wofern er durch Gewalt, Drohungen od.… …

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  • 106Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche …

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  • 107Défaut — (fr., spr. Defoh), 1) Mangel, Fehler; 2) Nichtbefolgung eines Befehls …

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  • 108Müßiggang — (Arbeitsscheu) wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 361, Ziff. 5) dann bestraft, wenn sich jemand demselben dergestalt hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in dem zu seinem Unterhalt oder zu dem Unterhalte derjenigen, zu deren Ernährung… …

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  • 109Peremtōrisch — (lat., »vernichtend«), soviel wie entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden (s. d.) gebraucht; daher peremtorische Ladung (peremtorischer Termin), eine Vorladung, deren… …

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  • 110Präjudīz — (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des… …

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