nebenanspruch

  • 1Pfändung — Pfändung, 1) die erlaubte eigenmächtige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache (z.B. von Thieren) bei widerrechtlichen Beschädigungen auf Grundstücken u. bei Besitzstörungen von Seiten desjenigen, welcher den Schaden leidet od. damit bedroht… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 2Akzessorium — Ak|zes|so|ri|um 〈n.; s, ri|en〉 1. Nebensache, Beiwerk 2. Nebenanspruch [→ akzessorisch] * * * Ak|zes|so|ri|um, das; s, ...ien [mlat. accessorium, ↑Akzessorien] (veraltet): Nebensache, Beiwerk …

    Universal-Lexikon

  • 3Akzessorium — Ak|zes|so|ri|um 〈n.; Gen.: s, Pl.: ri|en〉 1. Nebensache, Beiwerk 2. Nebenanspruch [Etym.: zu lat. accedere »hinzukommen, hinzutreten«] …

    Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • 4Patentanspruch — analog Gebrauchsmusteranspruch; notwendiger Bestandteil der Gebrauchsmuster und ⇡ Patentanmeldung wie des erteilten ⇡ Patents, der die Kennzeichnung der geschützten Lehre enthält. Er muss die Lehre hinreichend offenbaren (⇡ Offenbarung), legt den …

    Lexikon der Economics