namenslagerschein
1Lagerschein — Der Lagervertrag ist in den §§ 467 – 475 h HGB geregelt. Es handelt sich um ein spezialgesetzlich geregeltes unternehmerisches Verwahrungsgeschäft. Der Lagerhalter unterhält Vorrats , Umschlags und Auslieferungslager als gewerbliche… …
2Lagervertrag — Inhaltsverzeichnis 1 Lagervertrag im deutschen Recht 1.1 Übersicht 1.2 Abgrenzung zum Logistikvertrag 1.3 wichtige Vertragsdetails …
3Namensladeschein — ist ein Begriff aus der Logistik, im Bereich des Güterverkehr. Der Namensladeschein ist auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Mit dem Orderlagerschein kann das Eigentum an der Ware durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) vom… …
4Orderlagerschein — Der Orderlagerschein (§ 475, § 476 i.V.m. § 363 HGB) ist ein Orderpapier, das vom Lagerhalter ausgestellt wird. Es verbrieft die Verpflichtung zur Herausgabe der gelagerten Ware an den berechtigten Empfänger. Anders als beim… …