nachschusspflicht
1Nachschusspflicht — Nachschusspflicht, Gesellschaftsrecht: die in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) einer GmbH festgesetzte Pflicht der Gesellschafter, über die Stammeinlagen hinaus Einzahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Über die Einforderung der… …
2Nachschusspflicht — Die Nachschusspflicht tritt insbesondere im Gesellschaftsrecht und Bankwesen auf. Gesellschaftsrecht Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu… …
3Nachschusspflicht — I. Begriff:Durch Gesetz, Satzung oder Vertrag festgelegte oder auszuschließende beschränkte oder unbeschränkte Verpflichtung für Gesellschafter, an ihre Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen zahlenmäßig beschränkte oder unbeschränkte… …
4Nachschusspflicht — Nach|schuss|pflicht …
5Nachschusspflicht der Genossen — Im Fall der ⇡ Insolvenz der eingetragenen ⇡ Genossenschaft sind die Genossen verpflichtet, Nachschuss zur Insolvenzmasse zu leisten, wenn der Anspruch der ⇡ Massegläubiger oder die bei der Schlussverteilung berücksichtigten Forderungen aus dem… …
6Nachschüsse — ⇡ Nachschusspflicht …
7Haftsumme — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …
8Nachschusspflichtig — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …
9Märkische Baugenossenschaft — Die Gemeinnützige Märkische Baugenossenschaft Berlin e.G. in Berlin ist eine Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin. Sie wurde 1924 gegründet. Sie hat heute etwa 1.900 Mitglieder und einen Bestand von 1.500 Wohnungen. Das Unternehmen erlangte als… …
10Genossenschaftsinsolvenz — 1. G. tritt ein: (1) Bei ⇡ Zahlungsunfähigkeit, (2) bei Genossenschaften mit ⇡ Nachschusspflicht im Fall der ⇡ Überschuldung, wenn diese ein Viertel des Gesamtbetrags der Haftsumme aller Genossen übersteigt, (3) bei Genossenschaften ohne… …