nachforderungsrecht
1Nachforderungsrecht — Nachforderungsrecht, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen …
2Nachforderungsrecht der Gläubiger — Nachforderungsrecht der Gläubiger, das Recht der im Konkurs ihres Schuldners nicht befriedigten Gläubiger, nach dessen Beendigung ihre Forderungen dem Gemeinschuldner gegenüber geltend zu machen. Dieses Recht war früher vielfach Beschränkungen… …
3Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …
4Insolvenzverfahren — In|sol|vẹnz|ver|fah|ren, das (Wirtsch.): gerichtliches Verfahren, bei dem die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners u./od. die Befriedigung der Gläubiger geregelt wird. * * * Insolvẹnzverfahren, nach der am 1. 1. 1999 in… …