miturheber

  • 1Miturheber — u. Mitverschworener, s. Concursus ad delictum II. A) a) …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 2Miturheber — Miturheber, eine Person, die mit einer andern eine Tat begangen, einen Gegenstand hervorgebracht hat. Nach § 30 des Reichsgesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, erstreckt sich die Schutzfrist auf die Dauer von 30… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Miturheber — mehrere ⇡ Urheber, die ein Werk gemeinsam geschaffen haben, ohne dass sie sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen (§ 8 UrhRG). Den M. steht das Urheberrecht als Gemeinschaft zur gesamten Hand zu. Mangels abweichender Vereinbarung stellen die …

    Lexikon der Economics

  • 4Deutsches Urheberrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das …

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  • 5Erster Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …

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  • 6Hundertwasserhaus — 2007 Fassade des Hunder …

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  • 7Urheberpersönlichkeitsrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …

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  • 8Zweiter Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …

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  • 9Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …

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  • 10Nachdruck [2] — Nachdruck, die Verletzung eines fremden Verlagsrechtes durch Vervielfältigung eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses. Dem bloßen Wortsinn nach bedeutet zwar N. jeder Wiederabdruck eines schon gedruckten Werkes, allein der… …

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