mehraufwendungen

  • 91Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit — 1. Begriff: Aufwendungen des Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer Tätigkeit an einem auswärtigen Ort (⇡ Arbeitsstätte) entstehen. 2. Arten (im steuerlichen Sinn): a) ⇡ Dienstreise. Die geleisteten Zahlungen des Arbeitgebers sind… …

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  • 92Nachteilsausgleich — I. Sozialrecht:Sammelbegriff für die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (§ 126 SGB IX). Derartige Hilfen werden z.B. gewährt bei erheblicher Beeinträchtigung der… …

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  • 93Umzugskosten — 1. Begriff: Wird ein Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen an einen weit entfernten Ort versetzt (⇡ Versetzung), hat er Anspruch auf Erstattung der ihm durch einen Umzug entstandenen Kosten. Entstehen U. dagegen bei Dienstantritt, brauchen diese… …

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  • 94Werbungskosten — 1. Begriff des Einkommensteuerrechts für Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG). Sie umfassen die Aufwendungen, die bei Ermittlung der sog. Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,… …

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  • 95Wintergeld — 1. Begriff: Leistungen der ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitnehmer des Bauhaupt und Baunebengewerbes, die auf witterungsbedingten Arbeitsplätzen beschäftigt sind. 2. Formen: (1) Mehraufwands Wintergeld (§ 212 SGB III) zur Abgeltung… …

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