maklerordnung

  • 1Maklerordnung — Bestimmungen über Bestellung, Entlassung und Vertretung der ⇡ Kursmakler sowie deren Rechte und Pflichten. M. variiert von Börse zu Börse. Sie wird von der zuständigen Landesregierung erlassen …

    Lexikon der Economics

  • 2Alte Börse (Frankfurt) — Die Alte Börse von Nordwesten, 1845 (Stahlstich von Wilhelm Lang nach Vorlage von Jakob Fürchtegott Dielmann) …

    Deutsch Wikipedia

  • 3Mäkler — (Makler, Sensalen) sind Mittelspersonen, die man zur Abschließung von Kauf u. andern Handelsgeschäften herbeizieht, um ihre Kenntniß zu benutzen, um Zeit zu sparen, um während[763] der Verhandlungen die Personen der Betheiligten geheim zu halten… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 4Makler — Vermittler * * * Mak|ler [ ma:klɐ], der; s, , Mak|le|rin [ ma:klərɪn], die; , nen: Person, die Verkauf oder Vermietung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen usw. vermittelt: das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Syn.: ↑ Vermittler, ↑… …

    Universal-Lexikon