m (zum abschleppen)
1Abschleppen. — Abschleppen. Im Straßenverkehr ist das Abschleppen eines betriebsunfähigen oder verkehrsunsicheren Kraftfahrzeugs vom Pannenort oder Standplatz zulässig. Abschleppen auf der Autobahn ist nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Während des… …
2Abschleppen — Versetztes Fahren beim Abschleppen auch der Fahrer des abgeschleppten Wagens hat Sicht auf die Straße …
3Schleppstange — Eine Schleppstange oder Abschleppstange verbindet zwei Fahrzeuge zum Zwecke der Kraftübertragung in zwei Richtungen. Verwendet wird sie in Havariefällen zum Abschleppen, bei fehlendem Antriebsmotor zum Rangieren und in Ausnahmefällen auch zur… …
4Abschleppstange — Abschleppöse (hinten) mit eingehängter PKW Abschleppstange Eine Schleppstange oder Abschleppstange verbindet zwei Fahrzeuge zum Zwecke der Kraftübertragung in zwei Richtungen. Verwendet wird sie in Havariefällen zum Abschleppen, bei fehlendem… …
5EU-Fahrerlaubnisklassen — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …
6EU-Führerschein — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …
7Fahrberechtigung — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …
8Fahrerlaubnis — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …
9Fahrerlaubnisklassen — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …
10Fahrerlaubnisrecht — Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906 …