m (grunderwerb)
1Grunderwerb — für Eisenbahnen und Straßen geschieht durch freihändigen Ankauf oder Enteignung. Zur Feststellung der für den Bau einer Eisenbahn oder Straße erforderlichen Grundflächen werden nach Ausarbeitung des endgültigen, zur Ausführung bestimmten Entwurfs …
2Grunderwerb, Grundeinlösung — (purchase, acquisition of land; acquisition du terrain; acquisto di terreno); Gegenstand des G. im engeren Sinne bildet in erster Linie der dauernde Erwerb des Eigentums an jenen Bodenflächen, die zur Herstellung der Bahnanlage selbst (des… …
3Grunderwerb — Artikel eintragen …
4Grunderwerb — Grundstückskauf; Grundstückserwerb * * * Grụnd|er|werb 〈m. 1; unz.〉 Erwerb eines Grundstücks, von Grundstücken * * * Grụnd|er|werb, der (Rechtsspr.): Erwerb von Grund und Boden. * * * Grụnd|er|werb, der (Rechtsspr.): Erwerb von Grund und Boden …
5Grunderwerb — Grụnd|er|werb …
6Grundstückskauf — Grunderwerb; Grundstückserwerb …
7Grundstückserwerb — Grunderwerb; Grundstückskauf …
8Anlagekosten — (initial cost, cost of construction and equipment; frais de premier établissement; spese d impianto) sind die für die betriebsfähige Herstellung und Ausrüstung einer Eisenbahn bis zur Betriebseröffnung oder dem Abschluß des Baukontos (s.d.)… …
9Bauleitung — (supervision of construction; direction des travaux; direzione dei lavori), einerseits die systematische Tätigkeit sämtlicher zur Einleitung, Durchführung und Überwachung eines Eisenbahnbaues seitens des Bauherrn bestellten Organe, anderseits die …
102. Wiener Hochquellwasserleitung — Lageplan der Wiener Hochquellenleitungen Die II. Wiener Hochquellenwasserleitung (ursprünglich: II. Kaiser Franz Josef Hochquellenleitung) wurde zur Verstärkung der I. Wiener Hochquellenwasserleitung errichtet und bringt Trinkwasser aus dem… …