mündel
1Mündel — Mündel, die Waise, so lange sie unter Vormundschaft des ihr eingesetzten Curators (Vormunds) steht. Die Eltern wählen entweder in dem Testamente die Person des Vormundes ihrer Kinder, welche dann der gerichtl. Bestätigung bedarf, oder die Behörde …
2Mündel — Smfn erw. fach. (15. Jh.), spmhd. mündel n Stammwort. Vgl. afr. mundele f. Dafür älter mhd. mundelinc m. Aus Mund2 Schutz mit der Bedeutung zum Schutz gehörig, unter Vormundschaft stehend . Mündelsichere Papiere (seit 1900) Wertpapiere, in denen… …
3Mündel — Mündel, s.u. Vormundschaft …
4Mündel — (lat. Pupillus, weiblich: Pupilla), die unter Vormundschaft (s. d.) stehendeminderjährige Person; Mündelvermögen (Mündelgut), das von einem Vormund verwaltete Vermögen einer solchen …
5Mündel — (lat. pupillus, pupilla), der unter Vormundschaft stehende Minderjährige im Verhältnis zu seinem Vormunde; Mündelgut, Mündelgelder, das vom Vormund verwaltete Vermögen eines M.; die Anlegung desselben ist besondern gesetzlichen Bestimmungen… …
6Mündel — »minderjährige oder entmündigte volljährige Person, die unter Vormundschaft steht«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Rechtswort ist von dem unter ↑ Vormund behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet …
7Mündel — Pflegebefohlener; Schützling; Schutzbefohlener * * * Mụ̈n|del 〈n. 13〉 unter Vormundschaft stehende(r) Minderjährige(r) [<spätmhd. mündel „Mündel“, älter mundelinc <ahd. mundling „Mündel, Vormund“; → Munt] * * * Mụ̈n|del, das, BGB …
8Mündel — Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Als Mündel wird bezeichnet: eine unmündige Person, siehe Vormundschaft Mündel ist der Familienname folgender Personen …
9Mündel — 1. Übername zu mhd. mündeln, mündel »Mündchen«. 2. Übername zu mhd. mundelinc, mnd. mundele »Mündel; jemand, der unter der Vormundschaft eines anderen steht«. Hainrich Mündel ist a. 1375 in München bezeugt …
10Mündel — das Mündel, (Oberstufe) Person, die unter Vormundschaft steht Beispiel: Der Vormund hat die Sorgfaltspflicht für sein Mündel verletzt …