lic. jur.

  • 1Lic. — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 2Lic. iur. can. — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 3Lic. rer. publ. — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 4Lic. theol. — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 5Dipl.-Jur. — Der akademische Grad Diplom Jurist/in (Dipl. Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der… …

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  • 6Liste der Bürgermeister von Düsseldorf 1303–1806 — Diese Liste führt die Bürgermeister von Düsseldorf für die Jahre 1303–1806. Düsseldorf war bis 1806 neben Lennep, Ratingen und Wipperfürth eine der sogenannten „Hauptstädte“ im ehemaligen Herzogtum Berg. Diese vier Städte waren berechtigt, je… …

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  • 7Lizenziat — Ein Lizentiat (auch Lizenziat; von lateinisch licentiatus, abgekürzt lic.) ist der Inhaber einer akademischen Licentia docendi ( Erlaubnis zu lehren ). Es handelt sich um einen akademischen Grad, der ursprünglich im Anschluss an das Bakkalaureat… …

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  • 8Licencié — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 9Licentiat — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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  • 10Lizentiat — Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land …

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