ledigen

  • 111Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …

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  • 112Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …

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  • 113Eigenheimzulage — Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland mit welcher die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden sollte. Im Jahr 2004 wurden dafür rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Die große Koalition… …

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  • 114Elisabeth Wiese — (* 1850; † 2. Februar 1905 in Hamburg) war eine Hebamme aus Hamburg. Sie wurde wegen fünffachen Kindermordes verurteilt und hingerichtet. Inhaltsverzeichnis 1 Frühe Jahre und Ehe 2 Die Serienmorde 3 Medien …

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  • 115Elzacher Fasnet — Bartschuttig, Lindenholzmaske mit Schneckenhut Fuchs, Lindenholzmaske Die Narrenzunft Elzach ist die Narrenzunft, deren Aufgabe als gemeinnü …

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  • 116Elzacher Fastnacht — Bartschuttig, Lindenholzmaske mit Schneckenhut Fuchs, Lindenholzmaske Die Narrenzunft Elzach ist die Narrenzunft, deren Aufgabe als gemeinnü …

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  • 117Elzacher Schuttig — Bartschuttig, Lindenholzmaske mit Schneckenhut Fuchs, Lindenholzmaske Die Narrenzunft Elzach ist die Narrenzunft, deren Aufgabe als gemeinnü …

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  • 118Erwachsenenadoption — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …

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  • 119Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …

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  • 120Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …

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