kostendeckungsprinzip

  • 1Kostendeckungsprinzip — Kostendeckungsprinzip,   der besonders im Kommunalabgabenrecht geltende Grundsatz, demzufolge die Gesamteinnahmen aus Gebühren oder Beiträgen nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage, die den Anlass zur… …

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  • 2Kostendeckungsprinzip — ⇡ Tragfähigkeitsprinzip …

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  • 3EU-Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …

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  • 4Europäische Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …

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  • 5Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) — Basisdaten der Richtlinie 2000/60/EG Titel: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Kurztitel …

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  • 6WRRL — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …

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  • 7Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …

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  • 8Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …

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  • 9gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …

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  • 10Amtsangehörige Gemeinde — …

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