kontraposition
1Kontraposition — (lat., »Gegenstellung«), in der Logik das Verfahren, durch das ein bejahendes Urteil in ein verneinendes oder umgekehrt verwandelt wird, z. B.: alle Menschen sind sterblich kein Unsterblicher ist ein Mensch; kein Insekt ist ein Wirbeltier einige… …
2Kontraposition — Unter Kontraposition (von lat. contra – gegen und lat. positio – Position, Stellung, Lage) versteht man in der Logik den Umkehrschluss einer Implikation, d. h. den Schluss von „Wenn A, dann B“ auf „Wenn nicht B, dann nicht A“. Tatsächlich… …
3Kontraposition — ◆ Kọn|tra|po|si|ti|on 〈f. 20; Logik〉 1. traditionelle Umformung in der Art „alle S sind T“ zu „kein Nicht T ist S“ 2. rückschließende Umformung einer positiven Aussage in eine negative Aussage, z. B. „wenn S, dann T“ zu „wenn nicht T, dann nicht …
4Kontraposition — ◆ Kọn|tra|po|si|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Logik〉 1. traditionelle Umformung in der Art »alle S sind T« zu »kein Nicht T ist S« 2. rückschließende Umformung einer positiven Aussage in eine negative Aussage, z. B. »wenn S, dann T« zu »wenn nicht …
5Kontraposition — Kon|tra|po|si|ti|on die; , en <aus mlat. contrapositio »Entgegenstellung« zu lat. contraponere, vgl. ↑kontraponieren>: 1. Ableitung einer negativen Aussage aus einer positiven (Logik). 2. Formel der traditionellen Logik (alle A sind B,… …
6Gentzenkalkül — Der Sequenzenkalkül (manchmal auch Gentzenkalkül) ist ein von Gerhard Gentzen entwickelter, primär für metalogische Zwecke konzipierter logischer Kalkül. Inhaltsverzeichnis 1 Notationen und Konventionen 2 Definition 3 Regeln des Sequenzenkalküls… …
7Sequenzenkalkül — In der Beweistheorie und der mathematischen Logik bezeichnet man mit Sequenzenkalkül eine Familie formaler Systeme (oder Kalküle), die einen bestimmten Stil der Ableitung und gewisse Eigenschaften teilen. Die ersten Sequenzenkalküle, LK für die… …
8Konversion — (lat.), im logischen Sinne »Umkehrung« eines Urteils, wobei dessen bisheriges Subjekt zum Prädikat, das Prädikat aber zum Subjekt wird. Dieselbe ist zweifach, je nachdem die sogen. Qualität des Urteils (d. h. dessen bejahende oder verneinende… …
9Antezedens und Sukzedens — Eine Implikation (von lat. implicare, „einwickeln“) bezeichnet: bildungssprachlich die Einbeziehung einer Sache in eine andere; ein mitgemeinter, aber nicht explizit ausgedrückter Bedeutungsinhalt. In der Logik die Verknüpfung von Aussagen a und… …
10Argumentum e contrario — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… …