kontokorrentkonto

  • 1Kontokorrentkonto — Kontokorrentkonto, s. Buchhaltung, S. 539 …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Kontokorrentkonto — Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner (ähnlich dem Dispositionskredit). Beide Parteien können eine Kontokorrentbeziehung jederzeit kündigen. Dann wird der Saldo sofort fällig. Nach… …

    Deutsch Wikipedia

  • 3Kontokorrentkonto — Kon|to|kor|rẹnt|kon|to, das (Wirtsch.): im Rahmen des ↑ Kontokorrents (1) geführtes Personenkonto. * * * Kon|to|kor|rẹnt|kon|to, das (Wirtsch.): im Rahmen des Kontokorrents (1) geführtes Personenkonto …

    Universal-Lexikon

  • 4Kontokorrentkonto — ⇡ Kontokorrent, ⇡ Personenkonto …

    Lexikon der Economics

  • 5Kontokorrentkonto — Kon|to|kor|rent|kon|to das; s, Plur. ...ten, auch s u. ...ti: Konto, über das ein Kontokorrent verbucht wird (Wirtsch.) …

    Das große Fremdwörterbuch

  • 6KKK — Kontokorrentkonto EN current account …

    Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • 7Girokonto — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Girokonto (von ital. giro [ˈdʒiːɾo] oder girare [dʒiˈɾaːɾe]: Kreislauf oder kreisen lassen) ist ein von …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Depositen — De|po|si|ten 〈Bankw.〉 1. 〈Pl. von〉 Depositum 2. 〈nur Pl.〉 2.1 hinterlegte Wertgegenstände, Wertpapiere usw. 2.2 verzinsl. angelegte Guthaben [<lat. depositus „niedergelegt“] * * * De|po|si|ten <Pl.> [zu lat. depositum; ↑ Depositum]… …

    Universal-Lexikon

  • 9Kontokorrent — Kon|to|kor|rẹnt 〈n. 11〉 1. laufende Rechnung, Verbindung zweier Geschäftspartner, bei der die gegenseitigen Leistungen u. Verpflichtungen einander gegenübergestellt u. regelmäßig abgerechnet werden 2. = laufendes → Konto [<ital. conto… …

    Universal-Lexikon

  • 10Kommissionsgeschäft — I. Begriff:Die geschäftliche Betätigung eines ⇡ Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB: Rechtlich ist das K. ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter ⇡ gegenseitiger Vertrag. II.… …

    Lexikon der Economics