konsularische befugnisse

  • 1Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …

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  • 2Honorarkonsul — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. CC …

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  • 3Honorarkonsulat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. CC …

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  • 4Wahlkonsul — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. CC …

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  • 5Konsul — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …

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  • 6Wiener Konsularabkommen — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …

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  • 7Wiener Konsularrechtsabkommen — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …

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  • 8WÜK — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …

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  • 9Konsulargesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse Kurztitel: Konsulargesetz Abkürzung: KonsG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …

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  • 10Bürger — Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der… …

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