kollidierende interessen
1Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen — Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (sog. Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf, was zur Folge hat, dass ein Anwalt… …
2Alte Burg Neustadt-Glewe — p3 Alte Burg Neustadt Glewe Alte Burg Neustadt Glewe von der Südseite Entstehu …
3Altes Schloss Neustadt-Glewe — p3 Alte Burg Neustadt Glewe Alte Burg Neustadt Glewe von der Südseite Entstehungszeit: u …
4Burg Neustadt-Glewe — p3 Alte Burg Neustadt Glewe Alte Burg Neustadt Glewe von der Südseite Entstehungszeit: u …
5Grundrechte — Grundrechte, der Einzelperson zustehende Freiheitsrechte, die in modernen Verfassungen meist verbürgt sind. Teilweise handelt es sich um Rechte, die als Menschenrechte jedem Einzelnen unabhängig von staatlicher Verleihung oder Anerkennung als… …