kollaudierung
1Kollaudierung — Kollaudierung, s. Abnahme der Bahn …
2Kollaudierung — Kol|lau|die|rung 〈f. 20; österr.; schweiz.〉 amtl. Prüfung eines Baues; Sy Kollaudation [zu lat. collaudare „loben“; zu laudare „loben“] * * * Kol|lau|die|rung, die; , en (schweiz., österr. Amtsspr.): das Kollaudieren. * * * Kol|lau|die|rung, die; …
3Kollaudierung — Kol|lau|die|rung 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 = Kollaudation …
4Kollaudierung — Kol|lau|die|rung die; , en <zu ↑...ierung> (schweiz. u. österr.) amtliche Prüfung u. Schlussgenehmigung eines Bauwerks; vgl. ↑...ation/...ierung …
5Kollaudierung — Kol|lau|die|rung (österreichisch und schweizerisch für amtliche Prüfung eines Bauwerkes, Schlussgenehmigung) …
6Abnahme der Bahn — (reception; réception; collaudo) ist die Untersuchung und Prüfung einer neuen Bahnanlage in technisch polizeilicher und betriebs technischer Hinsicht durch die berufenen Aufsichtsorgane nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Bahn. Die A.… …
7Baurecht — in Eisenbahnsachen, der Inbegriff der beim Eisenbahnbaue zu beachtenden materiellrechtlichen und formellen Vorschriften. A. Materielles Eisenbahnbaurecht. Seine Normen sind im wesentlichen, wie sich aus der geschichtlichen Entwicklung der… …
8Brückenbuch — Brückenbuch, die Zusammenfassung aller Ausführungseinzelheiten, der Ergebnisse der Materialproben, einer Skizze des Tragwerks, der ungünstigsten Belastung und Festigkeitsberechnung des Tragwerks, der vorgenommenen Belastungsproben einschließlich… …
9Kollaudation — Kol|lau|da|ti|on 〈f. 20; österr.; schweiz.〉 = Kollaudierung * * * Kol|lau|da|ti|on, die; , en [lat. collaudatio] (schweiz.): Kollaudierung …
10Baubewilligung — Eine Baubewilligung benötigt man in Österreich, in der Schweiz und in der Freien Hansestadt Bremen, um einen Bau beginnen zu dürfen. Sie wird von der Baupolizei oder Gemeinde nach der Bauverhandlung erteilt. Wenn mit dem Bau tatsächlich begonnen… …