kleinfund

  • 1Fund [1] — Fund, die Besitzergreifung einer beweglichen Sache, deren Besitz dem Besitzer gegen seinen Willen abhanden gekommen und deren Verbleib ihm unbekannt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in § 965 mit 984 das Fundrecht, d. h. die bezüglich eines… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon