justifikatur
1Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur, die; , en [zu spätlat. iustificatus = gerechtfertigt] (selten): das Justifizieren (2) …
2Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Rechnungsprüfung u. genehmigung [Etym.: <lat. iustificare »rechtfertigen«] …
3Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur die; , en <zu spätlat. iustificatus »gerechtfertigt«; vgl. ↑...ur> Rechnungsgenehmigung nach erfolgter Prüfung …
4Justifikatur — Jus|ti|fi|ka|tur, die; , en (fachsprachlich für Genehmigung von Rechnungen nach Prüfung) …
5Justifikation — (lat.), Rechtfertigung. Bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Revision und Feststellung. Diese erfolgt namentlich bei Staats , Gemeinde , Korporationsrechnungen u. dgl. durch einen förmlichen Beschluß (Justifikationsdekret,… …
6Justifikation — (lat.), Rechtfertigung, insbes. die Ausführung und Begründung eines Rechtsmittels; bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Prüfung; Justifikatūr, Genehmigung; justifizieren, berechtigen, rechtfertigen; auch hinrichten …
7-(at)ur — 1 (a|t)ur [(a:t)u:ɐ̯], die; , en Suffix; verbales Basiswort, meist auf »ieren«>: bildet Verbalsubstantive, die oft ein Ergebnis, eine Einrichtung bezeichnen; häufig zur Sach oder Gegenstandsbezeichnung weiterentwickelt: Abbreviatur; Judikatur; …
8Genehmigung — ↑Adoption, ↑Approbation, ↑Justifikatur, ↑Konzession, ↑Lizenz …
9Justifikation — Jus|ti|fi|ka|ti|on die; , en <aus spätlat. iustificatio »Rechtfertigung« zu iustificare, vgl. ↑justifizieren>: 1. a) Rechtfertigung; b) Anerkennung der Richtigkeit. 2. svw. ↑Justifikatur …
10Rechnungsgenehmigung — ↑Justifikatur …
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